"Herrschaft des Verdachts"

Wozu braucht die Bundesrepublik diesen Verfassungsschutz überhaupt?
(wahrscheinlich um die NPD aufzubauen und die Linke zu überwachen)

Allein das Bundesamt verschlingt im Jahr fast 174 Millionen Euro – für die jährliche Herausgabe eines Heftes,
 in dem nachzulesen ist, was man auch anderswo erfahren kann?
 Zur Verhinderung einer der schlimmsten politischen Mordserien der vergangenen Jahrzehnte reichte es jedenfalls nicht.
„Der Thüringer Verfassungsschutz hatte 24 Aktenordner, aber keine Ahnung“, wird SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann zitiert.
Immer wieder hat das Amt stattdessen mit Skandalen und Affären auf sich aufmerksam gemacht – hat Unbescholtene bei ihren Arbeitgebern angeschwärzt,
 Rechtsanwälte und Abgeordnete bespitzelt und eine „Herrschaft des Verdachts“ (Dietrich Murswiek) etabliert,
die weder in Gesetzen noch im Namensgeber der Behörde eine Grundlage findet: in der Verfassung.

Das Bundesamt und die Länder-Ableger gehören aufgelöst.

Die Forderung ist nicht neu und noch weniger ist sie absurd, wie denen gern unterstellt wird, die sie erheben. 
Die Grünen haben die schrittweise Auflösung aller Geheimdienste noch 1998 in ihr Wahlprogramm geschrieben;
später wurde immerhin noch die Auflösung der Landesämter in der Partei diskutiert.
Auch die Linke hat sich für ein Ende des Verfassungsschutzes stark gemacht.
Und nicht zuletzt in der SPD findet das Ansinnen Unterstützer.
„In einer demokratischen Gesellschaft sind auch extreme und aus unserer Sicht widerliche Meinungsartikulationen möglich, 
die im Meinungsstreit – und nicht durch geheimdienstliche Bearbeitung – zurückgewiesen werden müssen“,  forderten Thüringer Sozialdemokraten im März. 
„Wenden solche Zusammenschlüsse Gewalt an oder begehen sie sonstige Straftaten, sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.“

Es gibt keine guten Gründe, am Verfassungsschutz festzuhalten – und warum sollte man den schlechten folgen?



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